Stationär / Wohngruppe
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Angebot Erziehungshilfe

Stationäre Erziehungshilfe (Heimerziehung) nach §§ 34, 35a, 41 Abs. 1 Ziffer 4 in Verbindung mit § 27 KJHG für Mädchen und Jungen im Alter von 6 - 18 Jahren in einer Hausgemeinschaft mit insgesamt 25 Plätzen.

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Auftrag & Zielsetzung

Die stationäre Erziehungshilfe in unserer Einrichtung wird auf der Grundlage der pädagogischen Konzeption erbracht. Sie stellt eine Verbindung dar von:

  • Alltagserleben
  • Soziales Lernen in der Gruppe
  • Pädagogische und therapeutische Leistungen
  • Schulische Begleitung und Förderung
  • Eltern-/Familienarbeit

Wir fördern nachhaltig und unterstützen auf der Grundlage eines beschriebenen oder fortgeschriebenen Hilfeplanes, und zwar bis:

  1. zur Rückkehr des jungen Menschen in die Familie und/oder
  2. zur Fortsetzung der Hilfe in einer weiterführenden Hilfeform und/oder
  3. bis zur Verselbständigung des jungen Menschen und/oder
  4. bis zur Verbesserung seiner Integrationschancen.
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Familie, Schule, Beruf

Durch die Zielsetzung wird oft auch der Erhalt der Herkunftsfamilie oder der Pflege- bzw. Adoptivfamilie des Kindes oder Jugendlichen gesichert. Die Erziehungsbedingungen und Erziehungskompetenzen in der Familie sollen grundsätzlich verbessert und damit oft auch an die besonderen individuellen Erfordernisse angepasst werden.

Der Auftrag schließt schulische, berufsvorbereitende und der beruflichen Integration dienliche Hilfen und die Versorgung des jungen Menschen mit ein.

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Der Hilfeplan

Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan, in dem die Zielsetzungen der pädagogisch-therapeutischen Maßnahmen nach dem Bedarf im Einzelfall vereinbart werden.

Diese münden, entsprechend unserer Konzeption, in Erziehungsziele und Aufträge für die Umsetzung mittels Regelangebot und konzeptionsbedingten Leistungen sowie im Rahmen des Hilfebedarfs gesondert vereinbarten individuellen Zusatzleistungen.

Mit diesem Auftrag sind bezogen auf die Angebotsstruktur (Regelleistungen, konzeptionsbedingte Leistungen und individuelle Zusatzleistungen) folgende Kernziele verbunden.

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Kernziele

  • Reduzierung oder Beendigung der meist infolge einer Eskalation der Problemlage eingetretenen Problemzuspitzungen
  • Neustrukturierung des Alltages des jungen Menschen
  • Milderung oder Überwindung von Störungen und Entwicklungsdefiziten im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung. Vermeidung oder Abbau von negativen Karrieren (Delinquenz, Sucht, etc.)
  • Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen, Entfaltung seiner Persönlichkeit
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • „Entstörung" und Förderung des familiären Umfeldes und seiner Erziehungsbedingungen durch Eltern- und Familienarbeit
  • Entwicklung und Erhalt wichtiger und förderlicher Bezüge außerhalb der Familie
  • Verbesserung der schulischen Integration
  • Vorbereitung der beruflichen Integration
  • Verbesserung der sozialen Integration im Gemeinwesen
  • Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
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Erziehungshilfe in der Wohngruppe

Zu einer stationären Aufnahme kommt es vom Kind her gesehen, wenn

  • anhaltende oder bereits verfestigte erzieherische oder schulische Schwierigkeiten bestehen
  • komplexe Problembelastungen im kognitiven, emotionalen u. sozialen Bereich, im Lern- und Arbeitsverhalten od. in einer körperlichen Symptomatik zu einer Gefahr für die persönliche Entwicklung werden
  • Störungen im Familiensystem die Probleme mitverursachen oder deren Überwindung erschweren
  • ambulante sozialpädagogische, psychologische oder therapeutische Maßnahmen keine nachhaltige Veränderung bewirken oder unter den gegebenen Umständen keine ausreichende Wirksamkeit versprechen

von der Familie her betrachtet, wenn

  • die bestehenden Probleme die ganze Familie in Mitleidenschaft ziehen und in einer Art Dauerkonflikt die Gefühle verstrickt erscheinen
  • Einsichten und seelische Kräfte blockiert sind und so auch der Spielraum für neues pädagogisches Handeln oder neue Erfahrungen miteinander verloren gegangen ist
  • die Bewältigung der Erziehungsaufgaben die Kräfte der Familie übersteigt (bei schweren Krisen, Konflikten, außergewöhnlichen Belastungen, bei einem Kind mit besonders großem Erziehungsbedarf)

Betreuungsstruktur

  • Jungen und Mädchen von 6 bis 16 Jahren in mehreren Wohnbereichen, die über ein Begegnungszentrum miteinander verbunden sind und auf diese Weise auch eine Hausgemeinschaft bilden.
  • Pädagogische Bezugspersonen sind für jeweils 3 bis 5 Kinder zuständig
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Zielrichtungen der Hilfe

Der Aufenthalt in der Einrichtung

  • ermöglicht eine freiwillig gewählte und vorübergehende Distanz zueinander, die allen Entlastung bringt und eine erzieherische Neuorientierung ermöglicht
  • ergänzt über eine begrenzte Zeit und intensiv die familiären Erziehungsmöglichkeiten
  • mobilisiert durch eine Bündelung pädagogischer und therapeutischer Methoden die Entwicklungsreserven von Kind und Familie und aktiviert über neue Beziehungs- und Lernerfahrungen neue Fähigkeiten u. Verhaltensweisen zur Problembewältigung und zur Entwicklung sozialer Kompetenz
  • strebt die Rückkehr des Kindes in die Familie an und arbeitet auf die Verbesserung und Stabilisierung der familiären Erziehungsbedingungen hin und gibt Unterstützung bei der Erschließung von Ressourcen in der Lebenswelt
  • kann, wenn die Rückkehr in die eigene Familie nicht möglich ist, die Vorbereitung der Erziehung in einer Pflegefamilie oder die Hinführung zur Selbständigkeit als Alternative in die Wege leiten
  • hat das Leitziel, dem jungen Menschen unter Einbeziehung seiner Familie persönliche Entwicklungschancen für die gesellschaftliche Integration (Teilhabe an und Verantwortung für die Gesellschaft) zu eröffnen
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Indikation - Zu betreuender Personenkreis

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Sinne des § 7 SGB VIII bei denen eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und eine stationäre Erziehungshilfe aufgrund der Indikationsstellung geeignet bzw. notwendig erscheint.

    Indikation für stationäre Erziehungshilfen besteht z.B.:
  • bei jungen Menschen, bei denen ein außerordentlich hoher und spezieller Erziehungsbedarf besteht und die Ressourcen der Herkunftsfamilie und des sozialen Umfeldes nicht mehr ausreichen, um den jungen Menschen zu erziehen und in seiner Persönlichkeitsentwicklung zu fördern
  • bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Verhaltens- und emotionalen Störungen (z.B. ADS/ADHS, Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen, depressive Störungen)
  • Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
  • Reaktiven Störungen (z.B. aufgrund familiärer Belastungen)
  • Störungen im Bereich Intelligenz, dem Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten
  • Entwicklungsstörungen (z.B. Asperger Autismus, Teilleistungsstörungen)
  • Persönlichkeitsentwicklungsstörungen (1)
  • Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder
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Ausschluss - Einige Ausschlusskriterien

In der Regel können wir in unseren stationären Bereich nicht aufnehmen:

  • Kinder und Jugendliche, die akut suizidal sind
  • Kinder und Jugendliche mit chronisch psychotischen Störungen
  • Kinder und Jugendliche, die geistig und/oder körperlich so stark behindert sind, dass sie in einer spezialisierten Einrichtung betreut werden müssen.
  • Kinder und Jugendliche mit chronischem Substanzmittelmissbrauch