
Teilstationär / Tagesgruppen
Angebot
Teilstationäre Erziehungshilfe in einer Tagesgruppe (nach §§ 32, 35a, in Verbindung mit § 27 KJHG) in 3 Gruppen für Mädchen und Jungen im Alter von 6 - 18 Jahren mit insgesamt 22 Plätzen.
Auftrag / Zielsetzung
Die teilstationäre Erziehungshilfe in unserer Tagesgruppe wird auf der Grundlage der pädagogischen Konzeption erbracht. Sie stellt eine Verbindung dar von:
- Alltagserleben
- Soziales Lernen in der Gruppe
- Pädagogische und therapeutische Leistungen
- Schulische Begleitung und Förderung
- Eltern-/Familienarbeit
Auf der Grundlage eines beschriebenen oder fortgeschriebenen Hilfeplanes unterstützen wir nachhaltig und fördern, und zwar bis:
- zur Erreichung der im Hilfeplan benannten Erziehungsziele und/oder
- zur Fortsetzung der Hilfe in einer weiterführenden Hilfeform und/oder
- bis zur Verselbständigung des jungen Menschen und/oder
- bis zur Verbesserung seiner Integrationschancen
Familie, Schule, Beruf
Die Aufnahme in die Tagesgruppe ermöglicht den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Herkunftsfamilie (oder Pflege-, Adoptivfamilie). Die Erziehungsbedingungen und Erziehungskompetenzen in der Familie sollen grundsätzlich verbessert und damit oft auch an die besonderen individuellen Erfordernisse angepasst werden.
Der Auftrag schließt schulische, berufsvorbereitende und der beruflichen Integration dienliche Hilfen und die Versorgung des jungen Menschen mit ein.
Der Hilfeplan
Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan, in dem die Zielsetzungen der pädagogisch-therapeutischen Maßnahmen nach dem Bedarf im Einzelfall vereinbart werden.
Diese münden, entsprechend unserer Konzeption, in Erziehungsziele und Aufträge für die Umsetzung mittels Regelangebot und konzeptionsbedingten Leistungen sowie im Rahmen des Hilfebedarfs gesondert vereinbarten individuellen Zusatzleistungen.
Mit diesem Auftrag sind bezogen auf die Angebotsstruktur (Regelleistungen, konzeptionsbedingte Leistungen und individuelle Zusatzleistungen) folgende Kernziele verbunden:
Kernziele
- Reduzierung oder Beendigung der meist infolge einer Eskalation der Problemlage eingetretenen Problemzuspitzungen
- Neustrukturierung des Alltages des jungen Menschen
- Milderung oder Überwindung von Störungen und Entwicklungsdefiziten im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung. Vermeidung oder Abbau von negativen Karrieren (Delinquenz, Sucht, etc.)
- Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen, Entfaltung seiner Persönlichkeit
- Hilfe zur Selbsthilfe
- „Entstörung" und Förderung des familiären Umfeldes und seiner Erziehungsbedingungen durch Eltern- und Familienarbeit
- Entwicklung und Erhalt wichtiger und förderlicher Bezüge außerhalb der Familie
- Verbesserung der schulischen Integration
- Vorbereitung der beruflichen Integration
- Verbesserung der sozialen Integration im Gemeinwesen
- Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
Erziehungshilfe in Tagesgruppen
Zu einer teilstationären Aufnahme kommt es vom Kind her gesehen, wenn
- anhaltende oder bereits verfestigte erzieherische oder schulische Schwierigkeiten bestehen
- Problembelastungen im kognitiven, emotionalen u. sozialen Bereich, im Lern- und Arbeitsverhalten oder in Form einer körperlichen Symptomatik zu einer Gefahr für die persönliche Entwicklung werden
- Störungen im Familiensystem die Überwindung der Probleme erschweren
- ambulante sozialpädagogische, psychologische oder therapeutische Maßnahmen keine nachhaltige Veränderung bewirken oder unter den gegebenen Umständen keine ausreichende Wirksamkeit versprechen.
von der Familie her betrachtet, wenn
- die Bewältigung der Erziehungsaufgabe die Kräfte der Familie aus unterschiedlichen Gründen (bei Krisen, anhaltenden Konflikten, außergewöhnlichen Belastungen) übersteigt
- angemessenes oder flexibles pädagogisches Handeln nur noch begrenzt eingesetzt oder entwickelt werden kann
- beim Kind aus unterschiedlichen Gründen schon lange ein besonderer Erziehungsbedarf gegeben ist und jetzt auch professionelle Unterstützung erfordert.
Betreuungsstruktur
- 3 Gruppen für Jungen und Mädchen von 6 bis 15 Jahren in jeweils eigenen Gruppen-Wohnbereichen mit entsprechenden Nebenräumen
Zielrichtungen der Hilfe
Der Aufenthalt in der Einrichtung ermöglicht
- zeitlich befristete und fachlich-professionelle Ergänzung der familiären Erziehungsmöglichkeiten
- Verbesserung der Erziehungsbedingungen durch Kooperation mit der Familie
- Streben nach Vernetzung mit anderen Institutionen und Diensten in der Lebenswelt
- Aufarbeitung der persönlichen und familiären Probleme
- Verbesserung der persönlichen Stabilität und der sozialen Kompetenz
- Entwicklung von Eigenaktivität und Eigenverantwortung, von neuen Sachinteressen und Sinnerfahrungen
Indikation - Zu betreuender Personenkreis
Unser Hilfeangebot ist an Kinder, Jugendliche und deren Familien gerichtet, die einen erhöhten Erziehungsbedarf haben und in einer so belastenden Situation leben, dass eine ambulante Hilfe (Beratung, Therapie) nicht ausreicht. Die familiären Beziehungen müssen aber tragfähig genug sein, dass ein Verbleib der Kinder und Jugendlichen in ihrer Familie mit entsprechender sozial-, heilpädagogischer und therapeutischer Hilfestellung möglich erscheint.
Indikation für Erziehungshilfen besteht z.B.:
- bei jungen Menschen, bei denen ein außerordentlich hoher und spezieller Erziehungsbedarf besteht und die Ressourcen der Herkunftsfamilie und des sozialen Umfeldes nicht mehr ausreichen, um den jungen Menschen zu erziehen und in seiner Persönlichkeitsentwicklung zu fördern
- bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit
- Verhaltens- und emotionalen Störungen (z.B. ADS/ADHS, Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen, depressive Störungen)
- Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
- Reaktiven Störungen (z.B. aufgrund familiärer Belastungen)
- Störungen im Bereich Intelligenz, dem Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten
- Entwicklungsstörungen (z.B. Asperger Autismus, Teilleistungsstörungen)
- Persönlichkeitsentwicklungsstörungen (1)
- Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder
Ausschluss - Einige Ausschlusskriterien
In der Regel können wir in unseren teilstationären Bereich nicht aufnehmen:
- Kinder und Jugendliche, die von ihrer Herkunftsfamilie nicht mehr ausreichend versorgt und betreut werden können und deren Eltern nicht zur Mitarbeit bereit sind
- Wenn das teilstationäre Betreuungsangebot den Bedürfnissen des Kindes/Jugendlichern oder der Familie nicht gerecht werden kann
- Kinder und Jugendliche, die akut suizidal sind
- Kinder und Jugendliche mit chronisch psychotischen Störungen
- Kinder und Jugendliche, die geistig und/oder körperlich so stark behindert sind, dass sie in einer spezialisierten Einrichtung betreut werden müssen.
- Kinder und Jugendliche mit chronischem Substanzmittelmissbrauch