Aufnahme
Fachliche Untersuchung und Diagnose
Erziehungs- und Schulprobleme treten in vielfältigen Erscheinungsformen auf und können sehr komplexe Ursachen haben. Deshalb ist immer eine sorgfältige Untersuchung nötig, zu der wegen der meist vielfältigen Gründe für erzieherische Notlagen verschiedene Fachleute (z. B. Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter, Lehrer, Dipl.-Psychologen, Fachärzte) zu Rate gezogen werden müssen. So lassen sich die Ursachen und Zusammenhänge erkennen und die richtigen pädagogisch-therapeutischen Maßnahmen einleiten.
Fachliche Untersuchung und Diagnose z. B. in einer Beratungsstelle, in einer Klinik oder therapeutischen Praxis gehören also zu den Voraussetzungen für eine wirksame pädagogisch-therapeutische Hilfe und lassen erst erkennen, ob z.B. ambulante oder stationäre bzw. teilstationäre Hilfe angezeigt ist.
Unterstützung durch das Jugendamt
Haus Fichtenhalde ist eine im Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe arbeitende Einrichtung. Die Eltern nehmen zuvor, wie dies das KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) vorsieht, freiwillig die fachliche und ggfls. finanzielle Unterstützung des Jugendhilfeträgers (Jugendamt) in Anspruch.
Eine erste Empfehlung für einen Aufenthalt in Haus Fichtenhalde z. B. durch eine Beratungsstelle oder eine Anfrage durch die Eltern direkt kann noch nicht zu einer Aufnahme führen. Dazu ist in jedem Fall ein besonderer Antrag an das für den Wohnort der Familie zuständige Jugendamt erforderlich. Es empfiehlt sich, den Kontakt zum Jugendamt frühzeitig und nicht erst wenn es zu einer Eskalation gekommen ist, zu suchen.
Hier erfolgt durch die Fachleute des Allgemeinen Sozialen Dienstes eine Beurteilung des Hilfebedarfs, indem man die erzieherische Problematik unter verschiedenen Blickwinkeln untersucht und bewertet. Hier wird auch im Kontakt oder in Abstimmung mit den Personen, die bisher an der Erziehung, der Untersuchung oder Therapie des Kindes beteiligt waren, ein individueller Hilfeplan erstellt.
Hilfe zur Erziehung / Kosten
Gelangt man auf diesem Wege zu der Erkenntnis, daß für die Bewältigung der Probleme und die Abwehr größerer Gefahren für die Persönlichkeitsbildung des jungen Menschen umfassendere pädagogisch-therapeutische Hilfen erforderlich sind und daß diese unter stationären oder teilstationären Rahmenbedingungen die größte Wirksamkeit versprechen, wird nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) den antragstellenden Eltern "Hilfe zur Erziehung" z.B. nach § 34 KJHG (Heim oder andere Wohnformen) oder nach 32 KJHG (Tagesgruppe) gewährt. Das Jugendamt übernimmt dann die entstehenden Kosten für die Umsetzung des Hilfeplans, die Eltern haben sich entsprechend ihrer finanziellen Verhältnisse hieran zu beteiligen.
Nicht zu lange warten
Auch eine Kontaktaufnahme mit Haus Fichtenhalde sollte nicht zu lange hinausgeschoben werden, um die ohnehin unvermeidlichen Wartezeiten nicht unnötig zu verlängern und die für die Durchführung der Hilfe günstigste Zeit nicht zu versäumen.
Wie geht es weiter?
Aufnahmeanfragen erreichen uns meist von Sozialen Diensten oder auch direkt von Elternseite. Über den ersten mündlichen Informationsaustausch ist in der Regel schon in etwa zu erkennen, wie sich die Problemlage darstellt und welche Hilfe-Ziele anzustreben sind. Schriftliche Berichte oder Stellungnahmen der bisher mit dem Kind befassten Fachdienste verschaffen uns dann ein genaueres Bild und lassen erkennen, ob das Kind oder der Jugendliche bei uns die angemessene Hilfe finden kann.
Weitere Schritte sind dann vor allem das persönliche Kennenlernen und die Gespräche mit dem Kind selbst und den Eltern. Ein meist daran anschließender mehrtägiger Gastbesuch des Kindes in Haus Fichtenhalde ermöglicht es ihm, unsere Einrichtung genauer kennenzulernen. Kind, Eltern und Erzieher bzw. Therapeuten können so schon vorab etwas miteinander vertraut werden.